Sicherheitskonzept

Sicherheitskonzept der Grundschule Steinhöring

Zur Sicherheit der uns anvertrauten Kinder, der Lehrerinnen und Lehrer und sonstigem Personal haben wir folgende Maßnahmen festgelegt:

1. Fernbleiben vom Unterricht:

  •  Die Erziehungsberechtigten teilen jede Abwesenheit des Kindes vorab bzw. spätestens am selben Tag vor Unterrichtsbeginn mit.
  • Die Schule fragt bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn bei den Erziehungsberechtigten nach.
  • Alternative Telefonnummern (Arbeitsstelle, Handy, Großeltern,...) werden zu diesem Zweck bereits zu Schuljahresbeginn erfragt und an der Schule bereitgehalten.
  • Ist telefonisch niemand erreichbar, wird die Polizei beauftragt nachzusehen.

2. Während des Schulbetriebes:

  • Erledigungen im Schulhaus sowie der Gang zur Toilette während des Unterrichts erfolgt nicht einzeln, sondern in Begleitung eines zweiten Schülers.
  • Die Eingangstüren der Schule sind während der Unterrichtszeit verschlossen. Schulfremde Personen (z.B. Handwerker, Vertreter usw.), aber sicherheitshalber auch Eltern, die in die Sprechstunde einer Lehrkraft kommen, müssen klingeln und melden sich somit vorher im Sekretariat an.
  • Alle im Schulhaus beschäftigten Erwachsenen (Schulleitung, Lehrkräfte, Sekretärin, Hausmeister, Betreuerinnen der Mittagsbetreuung) sprechen schulfremde bzw. unbekannte Personen an und fragen sie nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Schulhaus. Im Zweifelsfall wird die Schulleitung informiert bzw. hinzugezogen.
  • Die Aufsicht ist während der ganzen Unterrichtszeit bis zum Verlassen des Schulgrundstückes durch die Lehrkräfte gewährleistet. An der Bushaltestelle erfolgt die Aufsicht durch eine beauftragte Person.
  • Wir schließen nicht benutzte Räume (Umkleideräume, Lehrmittelzimmer, Raum für Putzmaterial usw.) immer ab.

3. Umgang mit Eltern in Notfallsituationen:

  • Die Schulleitung, der Stellvertreter bzw. die dienstälteste Lehrkraft (abhängig von der Verfügbarkeit) koordiniert in Absprache mit der Notfallleitung die Betreuung von Eltern oder teilt eine erfahrene Lehrkraft für die Elternbetreuung ein.
  • Um Zufahrtswege für die Rettungsfahrzeuge nicht zu blockieren, dürfen die Münchener Straße, die Berger Straße und die Frühlingsstraße nicht zugeparkt werden. Das Befahren des Schulgeländes ist grundsätzlich verboten.
  • Die Schüler werden den Eltern erst nach erfolgter Registrierung bei der Einsatzleitung und nach Absprache mit der Schulleitung mit nach Hause gegeben.

4. Verhalten der Schüler in einem Notfall:

  • Eine unkontrollierte Vielzahl von Handy - Telefonanrufen durch Schüler kann das Mobilfunknetz zusammenbrechen und damit für dringende Telefonate der Rettungsdienste, der Schulleitung usw. unbrauchbar werden lassen. Der Klassleiter unterbindet Telefonate und sorgt dafür, dass Schülerhandys ausgeschaltet sind!
  • Im Brandfall erfolgt die Evakuierung, wie beim „angekündigten Feueralarm“ eingeübt.
  • In anderen Notfällen wird auf die Anweisung der Einsatzleitung gewartet. Muss schnell gehandelt werden, bzw. ist die Einsatzleitung in der Kürze der Zeit nicht erreichbar, muss die Lehrkraft nach eigenem Ermessen handeln.
  • Die Lehrkräfte stellen nach der Evakuierung die Anwesenheit der Schüler fest, überprüfen auf Vollzähligkeit und melden das Ergebnis unverzüglich der Einsatzleitung.

5. Außerdem:

  • Jeder Klassleiter macht in einem ausführlichen altersgemäßem Klassengespräch auf den Ernst der Lage bei „schlechten Scherzen“ (z.B. Drohungen) aufmerksam. (Vortäuschung einer Straftat; è ist strafbar!).
  • Es erfolgt ein sofortiges Gespräch mit Schülern und Information der Eltern bei auffälliger Aggressivität oder gewalttätigen Handlungen.
  • Zeitnahe Mitteilung an die Polizei, auch hinsichtlich des schnellstmöglichen polizeilichen Einschreitens bei Gefahr im Verzug. (Drohungen gegenüber Lehrern; gesteigertes Interesse an Waffen; Ausschluss vom Unterricht; Verweis von der Schule;....)
  • Alle Lehrer und die Sekretärin erhalten eine Einweisung in den Gebrauch der Feuerlöscher, der Standort der Geräte ist bekannt. Die Feuerlöschgeräte werden regelmäßig von der Gemeinde überprüft.

 

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